Kredite gehören heute zum Leben dazu und viele Menschen haben schon einmal ein Darlehen aufgenommen. Klassisch ist dabei vor allem das Darlehen für eine Immobilie oder auch für ein Fahrzeug. Wenn der Kreditnehmer die Ansprüche des Kreditgebers erfolgt, stellt ein Kredit normalerweise kein Problem dar. Anders sieht es aus, wenn dies nicht der Fall ist. Dann wird eine Bürgschaft notwendig.

Die Bürgschaft – was ist das eigentlich?

Eine Bürgschaft setzt sich zusammen aus dem Bürgen, dem Hauptschuldner sowie dem Gläubiger. Die Verbindlichkeiten werden durch den Hauptschuldner getragen. Kann dieser keine ausreichenden Sicherheiten bieten, bringt er einen Bürgen mit. Der Bürge erklärt sich dazu bereit, die Verbindlichkeiten zu übernehmen, wenn der Hauptschuldner diese nicht mehr tragen kann. Dieses Versprechen sorgt dafür, dass der Gläubiger ausreichend Sicherheiten hat und in dem Zusammenhang auch bereit ist, einen Kredit zur Verfügung zu stellen.

Die einzelnen Formen der Bürgschaft

Bei einer Bürgschaft wird zwischen zwei Varianten unterschieden. Hier gibt es einmal die Ausfallbürgschaft. Das heißt, der Bürge muss dann für die Verbindlichkeiten aufkommen, wenn ein Gericht festgelegt hat, dass der Schuldner selbst nicht zahlungsfähig ist. Für den Bürgen selbst bedeutet dies natürlich die höchste Sicherheit. Die Wahrscheinlichkeit, dass er wirklich zahlen muss, ist eher gering. Sie ist aber dennoch vorhanden. Die zweite Form ist die selbstschuldnerische Bürgschaft.

Hier liegt die Haftung ebenso beim Bürgen wie auch beim Schuldner. Das bedeutet, wenn der Gläubiger durch den Schuldner keine Zahlung bekommt, kann er sich an den Bürgen wenden. Durch die Bürgschaft ist dieser verpflichtet, die Zahlung dann zu übernehmen. Er kann vom Gläubiger nicht verlangen, dass dieser sich erst weiter an den Schuldner wendet, um die Zahlungen zu erhalten. Auch ein Gericht muss durch den Gläubiger nicht bemüht werden.

Die Anzahlungsbürgschaft als Besonderheit

Eine besondere Form der Bürgschaft ist die Anzahlungsbürgschaft. Hierbei gibt es einen Auftraggeber und einen Auftragnehmer. Der Auftraggeber führt eine Anzahlung durch und möchte eine Bürgschaft darüber, dass diese zurückerstattet wird, wenn die Leistungen nicht erbracht werden. Gerade im Bereich des Immobilienbaus sind Leistungsausfälle keine Seltenheit und der Auftraggeber steht dann vor dem Problem, die Anzahlung umsonst geleistet zu haben. Die Bürgschaft ist in dem Zusammenhang der Schutz vor genau diesem Problem.

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